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Erschließung

Die Erschließung umfasst die Gesamtheit von baulichen Maßnahmen und rechtlichen Regelungen zur Herstellung der Nutzungsmöglichkeiten eines oder mehrerer Grundstücke (Grundstückserschließung).

Bei der Erschließungsplanung sind insbesondere die Anforderungen der späteren Nutzung maßgeblich für die Entwurfsparameter. Hierbei ist hauptsächlich zu unterscheiden in Wohngebiete, Gewerbe- und Industriegebiete.

Zu den baulichen Maßnahmen gehören

  • der Anschluss an das öffentliche Straßen- und Wegenetz
  • die Herstellung eines Entsorgungsnetztes (Schmutz- und Regenwasserkanalisation) und einer Oberflächenwasserkonzeption
  • die Herstellung der Wasserversorgung
  • die Herstellung weiterer Versorgungsleitungen wie z.B. Strom-, Gas- und Nahwärmeleitungen
  • die Herstellung der Kommunikationsanlagen, wie z.B. Telekommunikationsleitungen, Breitbandversorgung

Ansprechpartner in unserem Hause sind Herr Rapp und Herr Schmid