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Bebauungspläne

Gem. BauGB enthält der Bebauungsplan die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung einer Stadt oder Kommune. Er bildet die Grundlage für weitere, zum Vollzug des Gesetzbuchs erforderliche Maßnahmen. Der Bebauungsplan wird normalerweise aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. In der Regel besteht der Bebauungsplan aus einer Planzeichnung (Teil A) und einem textlichen Teil (Teil B).  Nicht Teil der Satzung, aber im Rahmen des Verfahrens zwingend erforderlich, ist eine Begründung, in der die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans dargelegt sind. Weiterhin sind Festsetzungen zur Ableitung bzw. Behandlung von Niederschlagswasser zu treffen.

Wir erstellen für geplante Neuerschließungen einzelner Bauvorhaben als auch für komplexe Bau- oder Gewerbegebiete die hierfür erforderlichen Bebauungspläne inkl. sämtlicher dazugehöriger Unterlagen. Wir legen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen großen Wert auf die Ganzheitlichkeit unserer Planung und beachten u.a. auch wesentliche äußere Einflüsse, wie z.B. die Beachtung von zufließendem Oberflächenwasser infolge von Starkregenereignissen.