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Sanierung Argenrampe bei Kressbronn

Auftraggeber

Regierungspräsidium Tübingen, Referat 53.2

Ansprechpartner

Herr Kai Ruedel

Zeitraum

Planung: 2019-2020
Ausführung: Mai - November 2021

Baukosten (brutto)

ca. 1 Mio. €

Leistungsumfang RSI

  • Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung (Lph. 1-5)
  • Ausschreibung und Mitwirkung bei der Vergabe (Lph. 6-7)
  • Örtliche Bauüberwachung (Lph. 8)

Projektbeschreibung

Auf Höhe von Fluss-km 5,500 befindet sich in der Argen eine bestehende, recht steile Raue Rampe. In den vergangenen Jahren hat sich immer wieder gezeigt, dass die Stabilität der Rampe nicht gegeben ist und Teile bei größeren Hochwasserereignissen weggespült bzw. umgelagert wurden. Des Weiteren ist die Bestandsrampe insbesondere bei niedrigen Abflüssen in der Argen, die in den letzten Jahren vermehrt in den Sommermonaten zu beobachten waren, nicht für alle Wasserlebewesen durchgängig.

Die Bestandsrampe ist aus heutiger Sicht bei niedrigen bis mittleren Abflüssen der Argen nicht voll durchgängig und weist auch aus heutiger Sicht nicht die erforderlichen Abmessungen für die Leitfischart – die Seeforelle – auf. Ziel dieser Unterhaltungsmaßnahme ist es, die Bestandsrampe zu sanieren. Durch diese Maßnahme soll eine für Wasserlebewesen durchgängig gestaltete Rampe in der Argen entstehen, über die möglichst ganzjährig eine Durchwanderbarkeit für alle Wasserlebewesen – vor allem für der Seeforelle – sichergestellt wird und somit das gesamte oberhalb gelegene Gewässersystem der Argen und dessen großes Einzugsgebiet wieder zugänglich gemacht wird.

Die bestehende, steil geschüttete Rampe im Hauptschluss der Argen wurde in eine zweigeteilte Sohlgleite umgebaut. Hierbei wird der in Fließrichtung rechte Teil als Sohlgleite in Beckenbauweise und der linke Teil als Raue Rampe erstellt. Die Sohlgleite in Beckenbauweise, oft auch als Riegelrampe bezeichnet, besteht entsprechend dem zu überwindenden Höhenunterschied von ca. 2,8 m aus in diesem Fall 23 hintereinander angeordneten Querriegeln / Becken, zwischen denen sich jeweils strömungs- und turbulenzarme Ruhebecken befinden. Die Becken haben eine ausreichende Wassertiefe von 0,65 cm bis 0,78 cm und durch die lichte Breite von bis zu 15 m Ruhezonen für die wandernden Wasserlebewesen.

Der Fischaufstieg im linken Teil der Sohlgleite in Beckenbauweise wurde nach dem aktuellen Stand der Technik gem. DWA-M 509 dimensioniert und hydraulisch ausgelegt. Wichtig war hierbei vor allem die Optimierung der Beckenabmessungen in Bezug auf die Energiedissipation in die einzelnen Becken.

Maßgebende Rampendaten:

  • Leitfischart Seeforelle
  • Oberkante Rampe: 419,02 müNN (Beckensohle)
  • Unterkante Rampe: 416,16 müNN (Beckensohle)
  • Höhenunterschied: 2,86 m
  • Rampenneigung: 1:38
  • Länge der Rampe: 130,4 m (inkl. Tosbecken)
  • Länge des Tosbeckens: 20 m
  • Tiefe des Tosbeckens: 2,0 m
  • Mittlere Rampenbreite: 28 m (ca. 50 % Beckenbauweise, 50 % Raue Rampe)
  • MNQ 4,6 m³/s
  • Q30 :  5,6 m³/s
  • MQ 20,2 m³/s
  • Q330 42,2 m³/s
  • Hochwasserabfluss HQ100: 457 m³/s
  • Lichte Beckenlänge: M. 4,0 m
  • Lichte Beckenbreite: 15,0 m
  • Riegelöffnungsbreite: 3,0 m
  • Beckenwassertiefe: 0,65 -0,78 m (bei MNQ)
  • Beckenwasserspiegeldifferenz 13 cm
  • Riegelsteine 120-180 cm (ca. 5.000 t)
  • Wasserbausteine 100-120 cm (ca. 5.000 t)