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Bebauung in Überschwemmungsgebieten

Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist (HQ100), gelten gemäß § 65 Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG) als festgesetzte Überschwemmungsgebiete, ohne dass es einer weiteren Festsetzung durch eine Rechtsverordnung bedarf. Für diese Gebiete werden in § 78 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes besondere Schutzvorschriften festgesetzt

Generell ist gemäß §78 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) die Ausweisung neuer Baugebiete bzw. Errichtung oder Erweiterung von baulichen Anlagen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten untersagt. Abweichend von dem grundsätzlichen Verbot kann die Errichtung oder Erweiterung einer baulichen Anlage im Einzelfall unter bestimmten Bedingungen genehmigt werden.

Eine Ausnahmegenehmigung ist nur möglich, wenn im Einzelfall das Vorhaben

  • die Hochwasserrückhaltung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt und der Verlust von verloren gehendem Rückhalteraum zeitgleich ausgeglichen wird,
  • den Wasserstand und den Abfluss bei Hochwasser nicht nachteilig verändert,
  • den bestehenden Hochwasserschutz nicht beeinträchtigt und
  • hochwasserangepasst ausgeführt wird.

Wir erstellen Hochwasserschutzkonzeptioonen und die entsprechenden Antragsunterlagen für Ausnahmegenehmigungen nach §78, Abs. 3 bzw. Abs. 5 WHG für ihr konkretes Bauvorhaben. Dabei wird zunächst die Bestandssituation analysiert, die Auswirkungen auf Ober- bzw. Unterlieger geprüft und ein auf die Einzelmaßnahmen zugeschnittenes Hochwasserschutzkonzept erarbeitet.

Wenn Sie ein Bauvorhaben in einem ausgewiesenen Überschwemmungsghebiet planen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir unterstützen Sie bereits in der Vor- und Entwurfsplanung für ihr Bauvorhaben, damit Sie bereits am Anfang ihrer Planung entsprechende Anpassungen an den Hochwasserschutz berücksichtigen können.

Ansprechpartner in unserem Hause sind Herr Rapp und Herr Ullrich

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf nachfolgender Internetseite: https://www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de/ueberschwemmungsgebiete